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Hinweis: Damit Sie zukünftig Ihre Briefpost digital erhalten können, ist es notwendig nach der Bestellung einen Nachsendeauftrag direkt bei der Österreichischen Post zu beantragen. Eine Kopie des Nachsendeauftrags senden Sie uns bitte für eine optimale Abwicklung an support-dpe@reisswolf.at.

Möchten Sie den digitalen Briefkasten an mehreren Standorten in Österreich nutzen, ist dies natürlich auch möglich. Hierfür bitte einfach unser Business Solutions Team per Mail kontaktieren.

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Sie können bis zu 11 Personen als Empfänger in Ihrem Privathaushalt hinzufügen – bitte beachten Sie dabei aber, dass die Zustellung der digitalen Post für alle Empfänger nur an 1 digitales Postfach erfolgt.

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Weitere Empfänger im selben Haushalt Werden mehrere Empfänger angegeben, z.B. Familienangehörige im gleichen Haushalt, wird die gesannte Post in ein digitales Postfach übermittelt
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Postvollmacht

Daten für Postvollmacht

Postvollmacht

Um Ihre Briefpost öffnen und digitalisieren zu können, benötigen wir eine Postvollmacht von Ihnen. Damit berechtigen Sie uns, an Sie adressierte Postsendungen in Empfang nehmen und auftragsgemäß verarbeiten zu können.

Bitte beachten Sie, dass die Person, die diese Vollmacht erteilt, zugleich auch Hauptberechtigter des digitalen Briefkastens ist und in unserem System hinterlegt wird. Nur an diesen Vollmachtgeber werden erstmalig die Zugangsdaten übermittelt. Auch eine Passwort-Wiederherstellung erfolgt aus rechtlichen Gründen ausschließlich an diese Kontaktdaten.

Um Ihre Briefpost öffnen und digitalisieren zu können, benötigen wir eine Postvollmacht von Ihnen. Damit berechtigen Sie uns, an Sie adressierte Postsendungen in Empfang nehmen und auftragsgemäß verarbeiten zu können.

Bitte beachten Sie, dass die Person, die diese Vollmacht erteilt, zugleich auch Hauptberechtigter des digitalen Briefkastens ist und in unserem System hinterlegt wird. Nur an diesen Vollmachtgeber werden erstmalig die Zugangsdaten übermittelt. Auch eine Passwort-Wiederherstellung erfolgt aus rechtlichen Gründen ausschließlich an diese Kontaktdaten.

Vollmachtgeber
Vertreten durch/Besitzer des Digitalen Briefkastens
Vollmachtgeber / Besitzer des Digitalen Briefkastens
Vollmachtnehmer
  1. Hiermit erteilt der Vollmachtgeber dem Vollmachtnehmer die zeitlich uneingeschränkte Vollmacht, gegenüber der Österreichischen Post Aktiengesellschaft, Rochusplatz 1 1030 Wien, im Namen des Vollmachtgebers Postsendungen vollständig abzuholen, entgegenzunehmen, zu öffnen und zu scannen, um dem Vollmachtgeber seine Postsendungen digital zur Verfügung zu stellen. Die Postsendungen, die als „Vertraulich, „Persönlich“ oder „Eigenhändig“ gekennzeichnet sind, sind davon ausgeschlossen.
  2. Hiermit erteilt der Vollmachtgeber dem Vollmachtnehmer die Ermächtigung, physische Postsendungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (DSGVO) rückinformationssicher zu vernichten.
  3. Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Republik Österreich.
  4. Diese Vollmacht umfasst ausdrücklich auch das Treffen von Vorausverfügungen über die Nachsendung von Schriftstücken aus Postzustellungsaufträgen.
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Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) online abschließen

Bevor Sie im Bestellprozess fortfahren können, benötigen wir bitte von Ihnen eine Zustimmung zu unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), wie dies EU-weit durch die DSGVO geregelt ist. Es geht hierbei darum, dass wir für Sie in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten – und dazu gehört auch das Öffnen und Digitalisieren Ihrer Briefpost.

Bevor Sie im Bestellprozess fortfahren können, benötigen wir bitte von Ihnen eine Zustimmung zu unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), wie dies EU-weit durch die DSGVO geregelt ist. Es geht hierbei darum, dass wir für Sie in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten – und dazu gehört auch das Öffnen und Digitalisieren Ihrer Briefpost.

Vertrag
zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO - Digitaler Briefkasten

zwischen

dem Verantwortlichen / Auftraggeber (AG)

und

dem Auftragsverarbeiter / Auftragnehmer (AN)

  • REISSWOLF Österreich GmbH, Reisswolf Straße 1, 2100 Leobendorf, FN 105021v

1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

abgeschlossen am

Datum

05.05.2024

Präambel

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich mit dieser Vereinbarung gegenüber dem Verantwortlichen zur Einhaltung und Gewährleistung der insbesondere nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Datenverarbeitung im Auftrag bestimmten Voraussetzungen.

Die nachfolgenden Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen dieser Vereinbarung finden Anwendung auf alle Leistungen der Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die der Auftragsverarbeiter im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Verantwortlichen ihm gegenüber erbringt und auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter der Auftragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen in Berührung kommen können, soweit die Parteien keine spezielleren Regelungen festgelegt haben.

1. Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragsverarbeiter / Auftragnehmer:

  1. Digitalisierung der physischen Poststücke.
  2. Bereitstellung und Speicherung der Digitalisate.
  3. Physische Archivierung der Poststücke.
  4. Sichere Vernichtung der Poststücke gem. ÖNORM S 2109-1.

2. Dauer des Auftrags

Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

3. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung, die Datenarten und der Kreis der Betroffenen

Die Tätigkeit des Auftragsverarbeiters / Auftragnehmers umfasst:

  1. Die Übernahme, die Erfassung und das High-End Scanning der physischen Poststücke;
  2. Die Bereitstellung der Digitalisate in der mobilen Applikation dok. suite.;
  3. Die Zugriffsmöglichkeit über das Webportal REISSWOLF f.i.t.;
  4. Die Anforderung der Originale nach Digitalisierung;
  5. Die Archivierung der digitalisierten Poststücke;
  6. Die Datenschutzkonforme und rückinformationssichere Vernichtung der digitalisierten Poststücke.

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verarbeitung findet vorrangig am Standort: REISSWOLF Österreich GmbH, Reisswolf Straße 1, 2100 Leobendorf, FN 105021v statt.

Folgende Datenarten sind Gegenstand dieses Auftrags:
Hinweis: Die maßgeblichen Datenarten sind vom Verantwortlichen / Auftraggeber anzukreuzen bzw. zu ergänzen.

Sonstige:

Folgende Kategorien von Betroffenen sind Gegenstand des Auftrags:
Hinweis: Die maßgeblichen Kreise von Betroffenen sind vom Verantwortlichen / Auftraggeber anzukreuzen.

Sonstige:

4. Weisungsgebundene Verarbeitung und Remonstrationspflicht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

Weisungen werden vom Verantwortlichen grundsätzlich in Textform (z.B. per E-Mail) erteilt. Soweit eine Weisung ausnahmsweise mündlich erfolgt, wird diese vom Verantwortlichen entsprechend in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt.

5. Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragsverarbeiter wird zur Durchführung des Vertrages nur Personen beschäftigen, die er zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder die einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

6. Sicherheit der Verarbeitung / Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gem. Artikel 32 DSGVO.

Technische und organisatorische Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Während der Dauer dieses Auftrags sind diese durch den Auftragsverarbeiter fortlaufend an die Anforderungen dieses Auftrags anzupassen und dem technischen Fortschritt entsprechend weiterzuentwickeln. Das Sicherheitsniveau der im Folgenden festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen darf nicht unterschritten werden.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf das gewährleistete Sicherheitsniveau haben, als Ergänzung der folgenden Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, und dem Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben.

Die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage – „Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO“ dieses Vertrages.

7. Inanspruchnahme der Dienste weiterer Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von nachstehenden Unterauftragsverarbeitern:

Name Anschrift
REISSWOLF Digital Services GmbH Wilhelm-Bergner-Straße 3 A, 21509 Glinde, Deutschland

Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

8. Mitwirkungs-/ Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angesichts der Art der Verarbeitung mit geeigneten technischen organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen (Berücksichtigung von Betroffenenrechten hinsichtlich der Gewährleistung von Transparenz; Recht auf Auskunft; Berichtigungsrecht; Recht auf Löschung („Vergessenwerden“); Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; Mitteilungsrecht bei Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung; Recht auf Datenübertragbarkeit; Widerspruchsrecht; Rechte bei automatisierten Einzelfallentscheidungen).

Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten umgehend und in angemessener Weise.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind.

Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung dieser Pflichten befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

9. Unterstützung zur Pflichterfüllung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung; Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Verantwortlichen zu melden; Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörden; Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person; Datenschutz-Folgenabschätzung; Vorherige Konsultation).

Insbesondere unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

10. Vernichtung personenbezogener Daten

Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß ÖNORM S 2109-1, Vernichtungsstufe 3. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die unverzügliche Vernichtung auch bei Unterauftragnehmern herbeizuführen. Der Auftragsverarbeiter hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Verantwortlichen unverzüglich vorzulegen.

Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Verantwortlichen bei Vertragsende übergeben.

11. Pflichtennachweis und Unterstützung bei Überprüfungen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

12. Datenschutzbeauftragter

Der Auftragsverarbeiter hat einen gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich bestellt und benannt. Dieser übt seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und Art. 39 DSGVO aus. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind auf der Homepage des Auftragsverarbeiters leicht zugänglich hinterlegt.

13. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

Bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679] ist die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

14. Vertragsverstöße und Beendigung des Vertrags

Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter ausgesetzt hat und die Einhaltung des Vertrages dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;
3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln und der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen verstoßen.

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

15. Vertragsform

Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

Version: 01 - 01/2023

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AV-Vertrag

  • AV-Vertrag abgeschlossen

Kostenübersicht

Produktauswahl Einmalig Monatlich
Pro50
Anzahl der Empfänger: bis zu 5 Empfänger
Max. Anzahl monatlicher Briefsendungen: 50
Kosten für jede weitere Sendung: 0,90 €
49,99 € 59,99 €
Einrichtungsgebühr 45,99 € 31,19 €
Gesamtsumme ohne MwSt. 45,99 € 49,99 €
20% MwSt. 9,20 € 10,00 €
Gesamtsumme 55,19 € 59,99 €
Gesamtsumme 31,19 € 59,99 €
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